Behandlungs­pflege



Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten.

Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:

  • parenterale Ernährung
  • Heimdialyse
  • palliative Pflege
  • Kontrolle der Vitalwerte
  • Injektionen
  • Medikamentenüberwachung
  • Dekubitusversorgung
  • Stoma-Versorgung
  • Katheterversorgung
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • weitere Pflegeleistungen